Reisepass, dänische Kronen und Versicherungsunterlagen
Reisetipps

Visum, Währung und Versicherung

Praktisch 12 Min. Lesezeit Zuletzt geprüft am 31. Juli 2026

Hier fassen wir zusammen, was Sie vor einer Grönlandreise zu Einreisebestimmungen, dänischen Kronen und Reiseversicherung prüfen sollten. Eine sorgfältige Vorbereitung reduziert das Risiko von Problemen mit Dokumenten, Zahlungen und Versicherungsschutz.

Einreisebestimmungen immer individuell prüfen

Grönland gehört zum Königreich Dänemark. Daraus lässt sich jedoch nicht automatisch ableiten, welche Einreisedokumente Sie für Ihre Reise benötigen. Maßgeblich können unter anderem Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Reisezweck, Aufenthaltsdauer und die gewählte Flugroute sein. Deshalb führen wir keine Liste visumfreier Nationalitäten und keine pauschalen Visumbestimmungen auf. Solche Regeln können sich ändern, und was für eine Person gilt, muss für eine andere nicht zutreffen.

Prüfen Sie die aktuellen Anforderungen rechtzeitig vor der Abreise bei den zuständigen Behörden. Verwenden Sie offizielle Quellen und achten Sie darauf, dass sich die Auskunft ausdrücklich auf Reisen nach Grönland bezieht. Ist eine Formulierung nicht eindeutig, empfehlen wir eine schriftliche Klärung durch die zuständige Behörde, Botschaft oder das zuständige Konsulat.

Besondere Aufmerksamkeit ist sinnvoll, wenn Sie mit einem vorläufigen Pass, einem anderen Reisedokument oder einer Aufenthaltserlaubnis reisen, die nicht von Ihrem Staatsangehörigkeitsland ausgestellt wurde. Klären Sie außerdem, wie lange Ihr Dokument gültig sein muss, ob freie Seiten verlangt werden und ob für Kinder eigene Vorgaben gelten.

Verlassen Sie sich dabei nicht auf ältere Beiträge in Foren, Reiseblogs oder Erfahrungen aus einer früheren Reise. Entscheidend sind die offiziellen Bestimmungen, die an Ihrem tatsächlichen Reisetag gelten.

Grönland liegt außerhalb der EU und des Schengen-Raums

Grönland gehört zum Königreich Dänemark, liegt aber außerhalb der Europäischen Union und außerhalb des Schengen-Raums. Für die Einreise nach Grönland ist Dänemark zuständig, nicht die grönländische Selbstverwaltung — die Regeln entsprechen jedoch nicht automatisch denen des übrigen Schengen-Raums. Ein Schengen-Visum für Dänemark oder ein anderes Schengen-Land gilt deshalb nicht automatisch für die Einreise nach Grönland (oder auf die Färöer). Wer ein Visum benötigt, braucht ein Visum, das ausdrücklich für Grönland gültig ist; erkundigen Sie sich bei der zuständigen dänischen Auslandsvertretung, wie das im Visum vermerkt wird.

Für Staatsangehörige aus der EU, dem EWR und der Schweiz gilt: Die Reise nach Grönland ist zwar für kurze Aufenthalte von bis zu rund 90 Tagen visumfrei möglich, ein Reisepass ist dabei jedoch zwingend erforderlich. Ein nationaler Personalausweis reicht für die Einreise nach Grönland nicht aus — anders als für Reisen innerhalb des übrigen Schengen-Raums. Eine Ausnahme gilt nur für Personalausweise der nordischen Länder. Bürgerinnen und Bürger der nordischen Länder (Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden) dürfen zudem ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis einreisen, sich niederlassen und arbeiten, wobei einzelne Berufe weiterhin eine kommunale Arbeitserlaubnis erfordern. Staatsangehörige von Ländern, die ohnehin von der Schengen-Visumpflicht befreit sind (etwa die USA, das Vereinigte Königreich, Kanada, Japan und Australien), sind in der Regel auch für Grönland von der Visumpflicht befreit, da Grönland dieselbe Ausnahme anwendet.

Führt Ihre Reise über Kopenhagen oder Keflavík, durchlaufen Sie faktisch zwei getrennte Grenzregime: die Schengen-Einreisebedingungen für die Transitstrecke durch Dänemark oder Island und anschließend die eigenen Bedingungen Grönlands für die letzte Etappe. Beides umfasst eine Passkontrolle. Prüfen Sie deshalb rechtzeitig vor der Buchung den aktuellen Status für Ihre eigene Staatsangehörigkeit bei der dänischen Ausländerbehörde (Udlændingestyrelsen, nyidanmark.dk), die für die Einreise nach Grönland zuständig ist.

Transitländer gehören zur Einreiseplanung

Die Prüfung endet nicht bei den Bestimmungen für Grönland. Je nach Abflugort und Verbindung führt die Reise durch ein oder mehrere andere Länder. Deren Transit- und Einreisevorschriften können sich von den Anforderungen am Reiseziel unterscheiden.

Dabei kann relevant sein, ob Sie im Transitbereich bleiben, Ihr Gepäck abholen und erneut aufgeben müssen oder unterwegs übernachten. Prüfen Sie deshalb jedes Land auf der vollständigen Reiseroute. Das gilt für Hin- und Rückflug, denn beide Strecken müssen nicht über dieselben Flughäfen oder Länder führen.

Ändert sich die Verbindung nach der Buchung, sollten Sie die Anforderungen erneut kontrollieren. Ein Dokument, das für den Aufenthalt in Grönland ausreicht, erfüllt nicht zwangsläufig die Vorgaben eines Transitlandes. Auch hier sollten Sie keine allgemeine Annahme treffen, sondern die aktuelle Regel für Ihre Staatsangehörigkeit und Ihren Aufenthaltsstatus anhand offizieller Angaben prüfen.

Wir empfehlen außerdem, den Namen auf Flugtickets und Reservierungen mit dem Reisedokument abzugleichen. Bei mehreren Nachnamen, abweichenden Schreibweisen oder einer kürzlich erfolgten Namensänderung sollten Sie die Angaben vor der Abreise mit der Fluggesellschaft und gegebenenfalls den zuständigen Behörden klären. Am Flughafen sind Korrekturen häufig schwieriger als während der Reisevorbereitung.

Dokumente vor der Abreise zusammenstellen

Sobald die Anforderungen geklärt sind, sammeln Sie die für Ihre Reise relevanten Unterlagen. Dazu können das Reisedokument, eine gegebenenfalls erforderliche Genehmigung, Versicherungsangaben, Tickets, Buchungsbestätigungen und Kontaktdaten der gebuchten Unterkünfte gehören. Welche Dokumente tatsächlich notwendig sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation und der konkreten Reise ab.

Wir halten es für sinnvoll, zusätzlich zu den Originalen digitale Kopien und eine ohne Internetverbindung erreichbare Kopie bereitzuhalten. Bewahren Sie nicht sämtliche Kopien am selben Ort wie die Originale auf. Eine Kopie ersetzt bei einer Grenzkontrolle in der Regel kein gültiges Originaldokument. Sie kann aber helfen, Dokumentennummern zu finden und die richtigen Stellen zu kontaktieren, falls etwas verloren geht.

Kontrollieren Sie Ihre Unterlagen kurz vor der Abreise noch einmal. Achten Sie auf geänderte Flugzeiten, eine neue Transitroute und aktualisierte Einreisebestimmungen. Reisen mehrere Personen gemeinsam, muss die Situation jeder einzelnen Person geprüft werden. Das gilt auch für Kinder und für Reisende, die im selben Land wohnen, aber unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen.

Währung und Reisebudget in Grönland

In Grönland wird mit dänischen Kronen bezahlt; die internationale Abkürzung lautet DKK. Planen Sie daher Unterkünfte, Mahlzeiten, Transporte und Aktivitäten zunächst in DKK. Unser Artikel über Preise in Grönland zeigt beobachtete Preisniveaus in DKK, EUR und USD mit Quelle und Datum für genau diese Posten. Für Ihr Budget ist immer der aktuelle Preis des jeweiligen Anbieters maßgeblich.

Läuft Ihr Konto oder Ihre Kreditkarte in einer anderen Währung, übernimmt Ihre Bank oder Ihr Kartenanbieter die Umrechnung. Wechselkurs und mögliche Gebühren richten sich nach Ihrem jeweiligen Vertrag. Prüfen Sie diese Bedingungen vor der Reise, statt mit einem dauerhaft gleichbleibenden Kurs zu rechnen. Ein bei der Buchung angezeigter Umrechnungskurs muss nicht dem Kurs entsprechen, der am späteren Zahlungstag verwendet wird.

Wir empfehlen, das eigentliche Reisebudget in DKK zu führen und erst anschließend in die eigene Währung umzurechnen. Dadurch lassen sich Angebote vergleichen, ohne bei jeder Position zwischen unterschiedlichen Wechselkursen zu wechseln. Beachten Sie außerdem, dass ein zunächst reservierter Betrag und die endgültige Belastung auf dem Konto unterschiedlich dargestellt werden können. Wie dies erscheint, hängt von der Verarbeitung durch Ihre Bank ab.

Ein realistisches Budget besteht nicht nur aus Flügen und Übernachtungen. Rechnen Sie auch Mahlzeiten, örtliche Transporte, Aktivitäten, gegebenenfalls benötigte Ausrüstung und eine Reserve für Änderungen ein. Besuchen Sie mehrere Orte, ist eine getrennte Aufstellung für jede Reiseetappe hilfreich. So bleibt erkennbar, welche Leistungen bereits bezahlt wurden und welche erst vor Ort abgerechnet werden.

Kartenzahlung und Bargeldreserve

Die Möglichkeiten zur Kartenzahlung können je nach Größe des besuchten Ortes unterschiedlich sein. Grönland besteht aus kleinen, weit auseinanderliegenden Gemeinschaften. Wir würden uns deshalb nicht ausschließlich auf eine einzige Zahlungsart verlassen. Besonders für kleinere Städte und Siedlungen kann eine begrenzte Bargeldreserve in dänischen Kronen sinnvoll sein.

Wie viel Bargeld Sie benötigen, richtet sich nach Reisedauer und Route. Fragen Sie Unterkünfte und Anbieter von Aktivitäten direkt, welche Zahlungsarten sie akzeptieren. Das ist zuverlässiger als die Annahme, dass überall dieselbe Karte verwendet werden kann. Muss eine Leistung im Voraus bezahlt werden, sollten Zahlungsfrist und Zahlungsweg bereits vor der Ankunft geklärt sein.

Nehmen Sie nach Möglichkeit mehr als eine Zahlungskarte mit und bewahren Sie die Karten getrennt voneinander auf. Kontrollieren Sie vorab die Gültigkeitsdaten, mögliche Betragsgrenzen und die Bedingungen Ihrer Bank für die Nutzung in Grönland. Halten Sie außerdem eine sichere Kontaktmöglichkeit zum Kartenanbieter bereit, falls eine Karte verloren geht oder gesperrt wird.

Große Bargeldbeträge empfehlen wir nicht. Die Reserve soll kleinere Ausgaben abdecken oder helfen, wenn eine übliche Kartenzahlung vorübergehend nicht möglich ist. Legen Sie den Betrag anhand Ihrer tatsächlichen Route fest, statt einen pauschalen Wert für ganz Grönland anzusetzen.

Buchungsbedingungen und finanzielle Reserve

Lesen Sie bei jeder Reservierung, wann die Zahlung eingezogen wird, in welcher Währung der Preis angegeben ist und welche Regeln für Änderungen oder Stornierungen gelten. Gehen Sie nicht davon aus, dass sich alle Buchungen zu denselben Bedingungen ändern lassen.

Hängt ein Reiseabschnitt davon ab, dass Sie eine bestimmte Verbindung erreichen, sollten Sie vorab wissen, welche Folgen eine verpasste Verbindung haben kann. Dies ist besonders bei mehreren Transportabschnitten und voneinander getrennten Buchungen wichtig.

Eine finanzielle Reserve bedeutet nicht, dass wir grundsätzlich mit Problemen rechnen. Sie sollte aber ausreichen, um bei einer Änderung beispielsweise eine zusätzliche Mahlzeit, einen örtlichen Transport oder eine notwendige Übernachtung bezahlen zu können, während geklärt wird, ob und von wem die Ausgabe übernommen wird.

Reiseversicherung für abgelegene und arktische Regionen

Für eine Grönlandreise sollte die Versicherung zu einem arktischen Land mit großen Entfernungen und kleinen, verstreuten Orten passen. Das Risiko unterscheidet sich von einer gewöhnlichen Städtereise. Werden Sie weit entfernt von der benötigten Hilfe krank oder verletzt, kann der Transport aus einem abgelegenen Gebiet einen wesentlichen Teil der Versorgung ausmachen.

Verlassen Sie sich nicht nur auf Begriffe wie Krankheit oder Unfall in einer kurzen Produktbeschreibung. Lesen Sie die vollständigen Versicherungsbedingungen und fragen Sie direkt beim Versicherer nach, wenn eine Formulierung unklar bleibt. Lassen Sie sich bestätigen, ob Grönland zum geografischen Geltungsbereich gehört und ob notwendige medizinische Transporte oder eine Evakuierung aus einem abgelegenen Gebiet eingeschlossen sind.

Wir nennen weder bestimmte Anbieter noch pauschale Deckungssummen. Bedarf, Versicherungsbedingungen und Preise unterscheiden sich je nach Person, Reise und Vertrag. Entscheidend ist, dass der gewählte Schutz zu Ihrer tatsächlichen Route und Ihren geplanten Aktivitäten passt.

Prüfen Sie außerdem die Regelungen zu Stornierung, Reiseabbruch, Gepäckverlust und Transportverspätungen. Diese Ereignisse werden in Versicherungsbedingungen oft getrennt behandelt. Deckt eine Police eine bestimmte Ausgabe, bedeutet das nicht automatisch, dass auch alle daraus entstehenden Folgekosten übernommen werden.

Besteht bereits ein Versicherungsschutz über eine Zahlungskarte, einen Haushaltstarif oder eine Mitgliedschaft, sollten Sie dessen Gültigkeit nicht einfach voraussetzen. Kontrollieren Sie, welche Personen versichert sind, wie lange die Reise dauern darf, ob sie mit einer bestimmten Karte bezahlt werden muss und welche Aktivitäten eingeschlossen sind. Weicht Ihre Reise von einem gewöhnlichen Urlaub ab, ist eine schriftliche Bestätigung des Versicherers sinnvoll.

Outdoor-Aktivitäten und mögliche Ausschlüsse

Versicherungen können zwischen einem normalen Urlaubsaufenthalt und bestimmten Outdoor-Aktivitäten unterscheiden. Planen Sie Bootstouren, längere Wanderungen, Hundeschlittenfahrten oder andere Aktivitäten im Freien, beschreiben Sie diese gegenüber dem Versicherer möglichst konkret. Eine allgemeine Bezeichnung wie Aktivurlaub kann unterschiedlich ausgelegt werden.

Für Hundeschlittenfahrten gilt eine klare geografische Einschränkung: Sie sind durch die sogenannte Hundelinie gesetzlich auf Westgrönland nördlich des Polarkreises sowie auf Ostgrönland beschränkt. In Nuuk, Qaqortoq und im gesamten Süden Grönlands gibt es keine Hundeschlittenfahrten. Die Saison dauert von Januar bis April.

Ist eine Hundeschlittenfahrt Teil Ihrer Reise, prüfen Sie dennoch den Schutz für die konkret gebuchte Tour. Lassen Sie sich bestätigen, ob sowohl die Aktivität selbst als auch ein möglicherweise notwendiger Transport im Zusammenhang mit einem Vorfall versichert sind.

Fragen Sie bei allen Outdoor-Aktivitäten, ob die Police bestimmte Sicherheitsausrüstung, eine organisierte Tour oder einen anerkannten Guide voraussetzt. Wir können hierfür keine allgemeingültige Regel nennen, weil die Bedingungen der Versicherer voneinander abweichen. Maßgeblich ist, dass die tatsächlich gebuchte Aktivität vom tatsächlich abgeschlossenen Schutz erfasst wird.

Nehmen Sie teure Kameraausrüstung, Outdoor-Ausrüstung oder andere wertvolle persönliche Gegenstände mit, sollten Sie auch die Gepäckbedingungen lesen. Achten Sie auf Ausschlüsse und mögliche Anforderungen an den Nachweis. Kaufbelege und Angaben zur Identifikation der Ausrüstung lassen sich zu Hause leichter zusammenstellen als nach einem Verlust.

Verspätungen und Änderungen absichern

Grönland hat ein arktisches Klima, und Reisen zwischen weit auseinanderliegenden Orten können mehrere Transportabschnitte umfassen. Lesen Sie daher, wie Ihre Versicherung Verspätungen und Änderungen behandelt. Klären Sie, welche Ausgaben grundsätzlich berücksichtigt werden können, ab welchem Zeitpunkt ein Schutz greift und welche Nachweise verlangt werden.

Unterscheiden Sie zwischen den Leistungen einer Fluggesellschaft oder eines anderen Beförderers und einer möglichen Erstattung durch die Reiseversicherung. Wird eine Abfahrt oder ein Flug geändert, kontaktieren Sie zunächst das zuständige Transportunternehmen und speichern Sie die erhaltenen Informationen.

Bezahlen Sie keine größeren alternativen Leistungen, ohne vorher zu prüfen, ob eine Zustimmung des Beförderers oder Versicherers notwendig ist. Manche Abläufe können eine vorherige Kontaktaufnahme oder Genehmigung verlangen. Eine automatische nachträgliche Erstattung sollte nicht vorausgesetzt werden.

Planen Sie bei separaten Tickets oder voneinander abhängigen Reservierungen einen angemessenen zeitlichen Spielraum ein. Eine knappe Verbindung wirkt im Reiseplan effizient, doch die Folgen einer Verspätung können davon abhängen, wie die einzelnen Tickets gebucht wurden. Lesen Sie die Bedingungen vor der Bezahlung und klären Sie, wen Sie bei einer Routenänderung kontaktieren müssen.

Wenn Sie die Versicherung benötigen

Speichern Sie Versicherungsnummer und Notfallkontakt so, dass Sie auch ohne Internet darauf zugreifen können. Sie können die Angaben zusätzlich mit einer mitreisenden Person teilen, sollten persönliche Dokumente aber weiterhin sicher aufbewahren.

Benötigen Sie Unterstützung, folgen Sie den Anweisungen des Versicherers und nehmen Sie möglichst früh Kontakt auf. Bewahren Sie Belege, Verspätungsmitteilungen, geänderte Tickets und andere relevante Unterlagen auf. Notieren Sie bei Gesprächen den Zeitpunkt sowie den Namen oder die Vorgangsnummer der zuständigen Kontaktperson.

Die erforderlichen Nachweise unterscheiden sich je nach Versicherer und Fall. Fragen Sie deshalb konkret, was für eine spätere Schadensmeldung benötigt wird. Bei Krankheit oder Verletzung steht zunächst die notwendige Hilfe im Vordergrund. Sobald die Situation es zulässt, sollten Sie die Notfallstelle der Versicherung kontaktieren und das weitere Vorgehen abstimmen.

Gehen Sie nicht davon aus, dass sämtliche Kosten später automatisch erstattet werden. Je nach Vertrag kann der Versicherer verlangen, bereits während des Vorgangs kontaktiert zu werden oder bestimmte Ausgaben vorab zu genehmigen.

Unsere Checkliste kurz vor der Reise

Prüfen Sie kurz vor der Abreise erneut die offiziellen Einreisebestimmungen für Ihre Staatsangehörigkeit, Ihren Aufenthaltsstatus und sämtliche Transitländer. Kontrollieren Sie, ob Ihr Reisedokument die dann geltenden Anforderungen erfüllt und ob die Namen auf allen Reservierungen übereinstimmen.

Gehen Sie anschließend Ihre Zahlungsmittel durch. Die Währung in Grönland ist die dänische Krone, während Umrechnung und Kartengebühren von Ihrer Bank abhängen. Nehmen Sie möglichst zwei voneinander unabhängige Zahlungsmöglichkeiten mit und erwägen Sie eine kleine Bargeldreserve, insbesondere bei Reisen in kleinere Städte und Siedlungen. Bestätigen Sie die akzeptierten Zahlungsarten direkt bei Ihren Unterkünften und Aktivitätsanbietern.

Lesen Sie zuletzt die Versicherungsbedingungen anhand Ihrer konkreten Reise. Prüfen Sie geografische Gültigkeit, Outdoor-Aktivitäten, medizinischen Transport, Evakuierung, Stornierung, Verspätung und Gepäckschutz. Speichern Sie Dokumente und Kontaktdaten so, dass sie unterwegs erreichbar bleiben.

Einreisevorschriften, Bankbedingungen und Versicherungsleistungen können sich zwischen Buchung und Abreise ändern. Wir verstehen diese Übersicht deshalb als praktische Vorbereitung, nicht als Ersatz für aktuelle offizielle Einreiseinformationen oder die schriftlichen Bedingungen Ihrer Bank und Ihres Versicherers.

Zuletzt geprüft am 31. Juli 2026